Unterstützungsangebote in der Pflege
(Leistung der Pflegekasse)
Angebot zur Entlastung im Alltag nach §45a (Abs.1) SGB IX
Unsere ambulanten Angebote zur Entlastung im Alltag dienen dazu, die
Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten
Anforderungen des Alltags oder im Haushalt zu unterstützen, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation
individuell benötigter Hilfeleistungen.
Ziel der Angebote ist es Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und
vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrem Alltag zu unterstützen.
Insbesondere soll hierbei die Förderung der Selbstständigkeit und
Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags
bedarfsorientiert und qualitätsgesichert im Vordergrund stehen.
Betreuung von Senioren mit Pflegegrad
Von diesem Geld können (niedrigschwellige) Angebote zur Bewältigung von allgemeinen pflegebedingten Anforderungen des Alltags bezahlt werden, wie:
- Unterstützung bei Tätigkeiten des Alltags der Senioren
- Spiele des Alltags zur Erhaltung der Selbstständigkeit und des Wohlbefindens
- Bewegung und Bewegungsspiele
- Begleitungen außerhalb und innerhalb des Haushaltes/des Hauses
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
(etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
Diese Betreuung wird als "Entlastungsbetrag für anerkannte alltagsunterstützende Hilfe" nach §45a Abs. 1 SGB XI bezeichnet.
Für alltagsunterstützende Angebote (wie zum Beispiel eine
Alltagsbegleitung, eine ambulante Pflegeentlastung oder die Nachbarschaftshilfe) können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Leistung als Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat nutzen.


Wozu nutzbar?
Von diesem Geld können (niedrigschwellige) Angebote zur Bewältigung von allgemeinen pflegebedingten Anforderungen des Alltags bezahlt werden, wie:
- Unterstützung bei Tätigkeiten des Alltags der Senioren
- Spiele des Alltags zur Erhaltung der Selbstständigkeit und des Wohlbefindens
- Bewegung und Bewegungsspiele
- Begleitungen außerhalb und innerhalb des Haushaltes/des Hauses
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
(etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)

Was dürfen wir anbieten?
Unser Unternehmen ist seit August 2025 als "Anbieter für
Entlastung im Alltag" nach §45a Abs. 1 SGB XI anerkannt.
Da wir kein Reinigungsunternehmen sind, sind wir entsprechend SächsPflUVO berechtigt, folgende Leistung gegenüber der
Pflegekasse als Entlastungsangebot im Alltag
(zur Zeit noch ohne Aktivierung des Pflegebedürftigen)
zu erbringen und abzurechnen:
- haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigungsarbeit in den eigenen 4 Wänden des Pflegebedürftigen, Wäsche
waschen, bügeln, Betten beziehen, Fenster putzen usw.
- Alltagsbegleitungen, wie Begleitung zu Terminen zum Arzt, Einkäufe erledigen usw.
- wir dürfen keinen Fahrdienst betreiben,
- Treppenhausreinigung, Gartenarbeiten, Handwerkerleistung, Räumarbeit und Haustierversorgung dürfen wir nicht abrechnen
Unserem Team liegt die Selbstständigkeit der Senioren und
Seniorinnen sehr am Herzen und deshalb machen wir die Arbeiten mit dem Bewohner/der Bewohnerin gemeinsam.
Wir entwickeln uns ständig weiter und auch unsere Angebote -
deshalb schauen Sie regelmäßig bei uns vorbei, was es Neues gibt.



