Rehabilitationssport nach §64 SGB IX
(Leistung der Krankenkasse)
Rehasport für Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie
Leistungen für Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen können nach SGB IX §64 über eine ärztlich ausgestellte Verordnung (45 - 60 min. pro Einheit) für Rehasport in Gruppen genutzt werden.
Unsere Angebote in Rehasport umfassen Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie als Gruppenangebote für Senioren und Seniorinnen.
Wir bieten:
- Allgemeiner Rehasport
(alle Indikationen) - Rehasport mit Profil
(indikationsspezifisch)
Bewegung tut gut - gemeinsam noch besser
Unsere Rehasport-Angebote fördern Bewegung, Lebensfreude und den sozialen Austausch - angepasst an Ihre körperlichen Möglichkeiten.
Netzwerk im Rehasport für qualifizierten Gesundheitssport
Alles Wissenswerte über den Rehasport.
Rehabilitationssport anbieten, verordnen, teilnehmen uvm. erfahren Sie hier!
Mit wem arbeiten wir zusammen
Wir kooperieren auf dem Gebiet Rehasport-Angebote mit:

