Unser Team

Chefin/Geschäftsführung

Leitende Fachkraft im Ambulanten Bereich

Ambulante Betreuungskraft ohne Aktivierungen

Als Chefin leite ich das kleine Unternehmen und die Mitarbeiter. 
Um ein Unternehmen leiten zu können, wird eine entsprechende Qualifikation gebraucht.

 

Ich als Freiberufler bin:

  • Dipl. Ingenieur (FH) und Betriebswirtin
  • Lehrer für Mentale Fitness und Gesundheitstrainer mit 
    entsprechenden B-Lizenzen
  • Zertifizierter Pflegehelfer mit LG1
  • Zertifizierte Betreuungskraft nach SGB XI §53b 
    (§45 und §43)
  • Zertifizierter Sterbe- und Trauerbegleiter

Als leitende Fachkraft in unserem Betreuungsunternehmen der 
Altenpflege kümmern sie sich täglich um ältere und 
pflegebedürftige Menschen, die zuhause wohnen. 


Zu den Aufgaben gehört die medizinische Versorgung, die 

Aktivierung der Pflegebedürftigen und die Unterstützung der 

Senioren und Seniorinnen bei ihren Alltagsaufgaben. 

Unsere Fachkraft leitet die Betreuungskräfte an, führt die 

Weiterbildungen durch und unterstützt in Krisensituationen. 

Die Pflegefachkraft kann Aufgaben an die Mitarbeiter mit 

Leistungsgruppe 1 (LG1) - Zulassung delegieren.

 

Um als Pflegefachkraft arbeiten zu können, wird die 
abgeschlossene 3jährige Ausbildung mit Examen gebraucht.

Die Unterstützung der Pflegebedürftigen im Haushalt steht hier im Mittelpunkt der Tätigkeit, damit die Senioren und 
Seniorinnen so lange wie möglich zu Hause leben können.

Mit den Kunden gemeinsam den Alltag meistern und den 
Haushalt führen durch Reinigungsarbeiten und Begleitungen 
sind hier die Aufgaben.

 

Es wird die Zertifizierung als Betreuungskraft nach 
SGB XI §53/§45 verlangt. 

Ein Einfaches Polizeiliches Führungszeugnis sowie die Belehrung nach den Infektionsschutzgesetz §42/§43 vom Gesundheitsamt sind notwendig.

Die Unterstützung der Pflegebedürftigen im Haushalt steht auch hier im Mittelpunkt der Tätigkeit, damit die Senioren und 
Seniorinnen so lange wie möglich zu Hause leben können.

Da diese Betreuungskraft unter Anleitung und Führung unserer Fachkraft arbeitet, kann mit den Kunden gemeinsam der 
Alltag gemeistert und die Selbstständigkeit gefördert / aktiviert werden.

 

Es wird die Zertifizierung als Betreuungskraft nach 
SGB XI §53b/§45 verlangt. 

Ein Einfaches Polizeiliches Führungszeugnis sowie die Belehrung nach den Infektionsschutzgesetz §42/§43 vom Gesundheitsamt sind notwendig.

Ambulante Betreuungskraft mit Aktivierungen

Unsere wichtigste Ressource ist unser Wissen und die individuellen Besonderheiten jedes Mitarbeiters.

Wir sind ein Team aus:

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